Ambulantes/Stationäres Management bei Verdacht und bestätigten Fällen von COVID-19. Dies ist die offiziell gültige Verfahrensanweisung an alle bipG VOR ORT Teams.

COVID-19 | Corona
Verfahrensanweisung An alle bipG-VO Teams

Ambulantes und Stationäres Management bei Verdacht und bestätigten Fällen von COVID-19

1. Allgemein

Coronaviren wurden erstmals Mitte der 1960er Jahre identifiziert.
Sie können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere.

Am 31.12.2019 wurde das WHO-Landesbüro in China über eine Häufung von Lungenentzündungen mit unklarer Ursache in Wuhan, einer Metropole mit 11 Millionen Einwohnern in der Provinz Hubei, informiert. Nach Angaben der WHO haben die chinesischen Behörden am 7.1.2020 ein neuartiges, SARS-verwandtes Coronavirus als Ursache der Erkrankung identifiziert.

Coronaviren verursachen meistens milde Erkältungssymptomatik mit Husten, Fieber und Schnupfen. Coronaviren können aber auch schwere Infektionen der unteren Atemwege verursachen, und zu Lungenentzündungen führen.

Eine wirksame antivirale Therapie gegen COVID-19 gibt es nicht, ebenso keine Schutzimpfung. Somit kommt der Vorbeugung durch die Einhaltung der entsprechenden Hygienemaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Zur Sicherstellung einer optimalen Patientenversorgung und bestmöglichen Verhinderung einer Weiterverbreitung von Infektionen in der Bevölkerung, wird die unmittelbare diagnostische Abklärung von Verdachtsfällen empfohlen. In bestimmten Fällen, in denen eine stationäre Aufnahme unter klinischen Gesichtspunkten nicht notwendig ist, Kann die Versorgung weiter in der ambulanten Pflege erfolgen.

2. Risikogebiete

  • Risikogebiete sind auch nur die von der RKI ausgewiesenen Gebiete!
  • Risikogebiete sind auf der RKI Seite nachzulesen. Diese ändern sich ständig und jeder ist selbst dafür verantwortlich sich täglich auf den aktuellen Stand zu halten!

RISIKOGEBIETE

3. Verdachtsabklärung

  • Corona Verdächtig ist nur der, der ins Flussschema passt und nicht, wenn man nur die Symptomatik aufweist.
  • Abstriche werden nur genommen nach dem aktuellen Flussdiagramm der RKI und entsprechender Symptomatik

FLUSSDIAGRAMM

  • Unspezifische Allgemeinsymptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere + Kontakt zu bestätigtem COVID-19-Fall bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn
  • Akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber+ Aufenthalt in Risikogebieten bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn
  • Akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber+ Aufenthalt in Regionen mit COVID-19-Fällen oder Kontakt zu unbestätigtem Fall bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn
  • Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie ohne Alternativdiagnose+ ohne erfassbares Expositionsrisiko
  • Sollten Unklarheiten bei Personal da sein nach Urlaubreisen oder andere Unklarheiten wegen einer Arbeitsfähigkeit, melden sie sich an ihre Teamleitung, die setzt sich mit dem Hygieneteam der BipG zusammen.
  • Sollten bei Angehörigen in der häuslichen Versorgung Unsicherheiten da sein und diese nach einer Testung fragen verweisen sie an den Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt.

4. Management des Patienten mit Verdacht auf Corona / COVID-19

Patient passt ins Flussschema:

  • Sofort Info an die Hygiene/Ausbruchsmanagement dieses ist 24 h Stunden erreichbar mit Rückruf innerhalb einer Stunde
24h Rufbereitschaft 0261 973 515 60
  • Patient sofort Isolieren!!!
  • Hausarzt/KV- Dienst telefonisch informieren und die Telefonnummer der Hygienefachkraft mitteilten
  • Der Hausarzt/KV- Dienst nimmt den Fall telefonisch auf und erstellt einen Meldebogen, der dem zuständigen Gesundheitsamt per Fax geschickt wird
  • Das Gesundheitsamt meldet sich meist in den nächsten 24 Stunden beim Patienten oder in der WG
  • Ist der Patient gesundheitlich in einem schlechten Zustand, wird der Rettungsdienst angerufen und direkt informiert, dass der Patient ins Flussschema der RKI passt und weder Gesundheitsamt noch Hausarzt/KV Dienst informiert

 

Leicht erkrankte Patienten oder Verdachtsfälle auf COVID-19 ohne Risikofaktoren für Komplikationen können, bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt, sowie im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt, bis zum Vorliegen der endgültigen Untersuchungsresultate in das häusliche Umfeld zurückkehren. Die Hausarzt- und Gesundheitsamt Betreuung umfasst den telefonischen oder persönlichen Kontakt zum Patienten sowie die Aufklärung des Patienten und seiner Angehörigen über das korrekte Vorgehen hinsichtlich der geeigneten Hygienemaßnahmen und über das richtige Verhalten im Falle einer Zustandsverschlechterung des Patienten bzw. eines Symptomauftretens bei Angehörigen.

5. Diagnostik

In den meisten Landkreisen wird nach der bestätigten Verdachtsabklärung das Gesundheitsamt über den Hausarzt/KV Dienst mit einem Meldebogen informiert.  Das Gesundheitsamt nimmt Abstriche oder beauftragt den Hausarzt/KV Dienst damit Transport der Proben erfolgt über den Hausarzt/KV Dienst oder dem Gesundheitsamt.
Zur Differentialdiagnostik sollte ein zusätzlicher Influenza Test abgenommen werden (mit einem trockenem Virus Tupfer). Bitte den Hausarzt darum bitten!!

Stand 10.03.2020

  • Der Nachweis erfolgt als Direktnachweis der Virus-RNA mittels PCR aus Abstrichen oder Sekreten des Respirationstraktes.
    Bitte verwenden Sie bei Abstrichen einen trockenen Abstrichtupfer (Tupfer in Gel sind für den Direktnachweis (PCR) nicht geeignet).
  • Die Durchführung ist identisch wie bei Influenza (erst Rachenhinterwand unter Sicht, dann rechte und linke Nasenhöhle). Bei Anforderung von Corona- und Influenza-RNA senden Sie bitte zwei Tupfer ein, um die Abläufe zu beschleunigen.

Transport:

  • Bitte verwenden Sie für die Abstriche unbedingt die von uns zur Verfügung gestellten Außencontainer und senden das Material in einer separaten mit einem roten „Eilt“-Aufkleber gekennzeichneten Tüte.

Meldepflicht:

  • Positive Direktnachweise werden vom Labor gemeldet (§7, Abs. (2) IfSG).

Labore:

Prof. Dr. C. Drosten (Leiter)
Dr. Victor M. Corman (Stellv. Leiter)
Institut für Virologie
Campus Charité Mitte
Charité Universitätsmedizin Berlin

  • Adresse für Probeneinsendungen:
    Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH
    Sylter Staße 2
    13353 Berlin
  • Kontakt:
    Tel.: 030 450 525 092
    Rufbereitschaft: 0151 422 304 47
    Telefax: 030 450 525 907
Dr. med. Jutta Esser
Dr. med. Petra Nußbaum-Packeisen
PD Dr. med. Florian Szabados
Dr. med. Peter Kohlschein

  • Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie,
  • Rostocker Straße 5-7, 49124 Georgsmarienhütte
  • 05401/3391-0
  • Fax 05401/3391-329
NLGA Labor Hannover

  • Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
  • Formularbeginn
  • Roesebeckstraße 4-6
  • 30449 Hannover
  • Telefon 0511 45050

6. Hygienemaßnahmen in der WG und der 1:1 Betreuung bei COVID-19

  • Sofortige Information an die Hygiene
  • Ausbruchmanagement zusammengerufen durch die Hygiene
    • PDL
    • Teamleitung
    • AccountManager
  • Im Anschluss wird das Personal informiert und geschult
  • Bewohner wird nur von einer Pflegekraft versorgt
  • Alle Arbeiten (auch Reinigungsarbeiten) im Isozimmer werden von dieser Pflegekraft verrichtet
  • Bei gesichertem Nachweis des gleichen Erregers bei verschiedenen Bewohnern können diese zusammen in einer Kohorte isoliert werden.

7. Personalschutz

  • Vor jedem Kontakt mit dem Patienten/Verdächtigen soll das Personal eine FFP2-Maske oder doppelter Mundschutz falls nicht vorhanden anlegen:
  • Darüber hinaus müssen bei Patientenkontakt (Abstand<1,0 m) Schutzkittel, Einmalhandschuhe (Einsatz streng tätigkeitsbezogen!) und ggf. (bei starkem Husten) eine Schutzbrille getragen werden.
  • Nur in Zeiten von Materialknappheit kann Schutzkleidung wiederverwendet werden unter Absprache mit der Hygiene
  • Wiederverwendbare PSA sind nach Absprache mit der Hygiene in der Einrichtung oder in der 1 zu 1 Versorgung aufzubereiten

Händedesinfektion:

  • VOR Patientenkontakt
  • VOR aseptischen Tätigkeiten
  • NACH Patientenkontakt
  • NACH Kontakt mit potenziell infektiösem Material
  • NACH Kontakt mit der Patientenumgebung (VOR Verlassen des Isolierzimmers)
  • NACH dem Ablegen der Einmalhandschuhe.

Auch der Patient soll bei entsprechender Compliance in die Händehygiene eingewiesen werden (durch pflegerisches Personal)

WG und 1:1 Versorgungen werden so ausgestattet, dass sie 48 Stunden einen oder mehrere Patienten versorgen können, wird mehr PSA benötigt wird dieses über die Hautzentrale in Hannover verteilt.
7.1  Besucher

  • Besucher müssen sich vor dem Betreten der WG oder 1:1 bei dem Pflegepersonal anmelden.
  • Unter Absprache mit der Hygiene wird der Besuch zugelassen.
  • Besucher sind auf ein Minimum zu reduzieren (engste Angehörige). Sie tragen bei engem Patientenkontakt (Abstand<2,0 m) eine FFP2-Maske. Besucher müssen vor Verlassen des Zimmers eine Händedesinfektion durchführen (Einweisung durch pflegerisches Personal).

7.2 Geschirr

  • Geschirr aus dem Isolierzimmer ist vor Verlassen des Zimmers wisch zu desinfizieren und dann direkt in die Spülmaschine einzuräumen.

7.3 Geräte/Instrumente

  • Stethoskope, Thermometer, RR- Messgerät, Lifter, Toiletten/Duschstühle u.ä. werden patientenbezogen verwendet und nach dem Gebrauch bzw. vor Verwendung an anderen Patienten wischdesinfiziert.
  • Alle Kontaktflächen von am Patienten benutzten Geräten müssen nach dem Einsatz wischdesinfiziert werden

7.4  Wäsche/Abfallentsorgung

  • Wäsche und Abfall werden in Zimmer gesammelt
  • Abfall geht direkt in den Großsammler, für die Entsorgung sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
  • Wäsche geht direkt aus dem Zimmer in die Waschmaschine und wird direkt desinfizierend aufbereitet

7.5 Desinfektion

  • Die laufende Desinfektion wird mit dem üblichen Flächendesinfektionsmittel durchgeführt (siehe Desinfektionsplan), eine erhöhte Konzentration ist nicht erforderlich.
  • Händedesinfektion ist ausreichend

7.6 Transporte/Untersuchung in Funktionsbereichen

  • Transporte von infizierten oder verdächtigen Bewohnern sind auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Frühzeitige Information vorab an die Bereiche (Krankenhaus /Praxis/Transport Unternehmen-Rettungsdienst).
  • Der Bewohner trägt einen chirurgischen Nasen- Mundschutz, wenn er dies toleriert und muss vor Verlassen des Zimmers eine Händedesinfektion durchführen.
  • Die begleitende Pflegekraft trägt die vorgeschriebene PSA!!

7.7 Aufhebung der Isolierung

  • Bei Bestätigung des Verdachtes muss die Isolation über die Dauer der Ansteckungsfähigkeit fortgeführt werden.
  • In diesen Fällen sollte derzeit eine individuelle Entscheidung getroffen werden.
  • Aufhebung der speziellen Hygienemaßnahmen in Absprache zwischen Behandlungsteam und Hygiene/Gesundheitsamt nach vollständigem Abklingen der Symptomatik (frühestens 14 Tage nach Symptombeginn)

7.8 Kontaktpatienten

  • Kontaktpatient Isolieren
  • Kontaktpatienten bezüglich des Auftretens typischer Symptome beobachten

7.9 Meldung (IfSG)

  • Meldepflichtig ist der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf eine Infektion, die durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) hervorgerufen wird.
  • Die Meldung des Verdachts einer Erkrankung hat nur zu erfolgen, wenn der Verdacht nach dem Stand der Wissenschaft sowohl durch das klinische Bild als auch durch einen wahrscheinlichen epidemiologischen Zusammenhang begründet ist.
  • Die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Empfehlung ist zu berücksichtigen

Bitte informieren Sie die Kunden und deren Angehörige!

 

Hannover, den 10.03.2020